Saarland
Das Ministerium für Bildung verweist auf den Erlass über die Teilnahme der Schüler am Unterricht an Tagen mit witterungsbedingt extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen vom 14. Oktober 1986. Demnach liegt die grundsätzliche Entscheidung, ob der Schulweg zumutbar ist, ausschließlich bei den Eltern.