Sachsen-Anhalt
Laut Kultusministerium existiert keine generelle, landesweite Regelung zum Thema „Schulfrei bei Sturm oder Orkan“. Vielmehr treffen bei wetterbedingten Extremsituationen die Schulträger und Träger der Schülerbeförderung solche Entscheidungen in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt. Lassen Erziehungsberechtigte Ihre Kinder zu Hause, so muss diese Entschuldigung im Zusammenhang mit der Wettersituation als Grund nachvollziehbar sein.