Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport betont, dass laut Schulordnungen (Grundschule, Mittelschule, Gymasium) die jeweiligen Schulleitungen vor Ort entscheiden, ob ein Unterricht für die Schüler zumutbar ist. Dies ist in den Paragraphen über die Unterrichtszeit geregelt.