Schulfrei bei Sturm

Baden-Württemberg

Das zuständige Ministerium verweist auf den Paragraphen 2 der Schulbesuchsverordnung. Sie regelt die Verhinderung der Teilnahme am Unterricht worunter neben starkem Schneefall und Hochwasser auch Starkwindereignisse, Stürme und Orkane fallen.

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