Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) stehen auch Fotos (Lichtbildwerke) unter dem Schutz des Urheberrechts. Dem Urheber (sprich: Fotografen) spricht das Gesetz gewisse Rechte zu – unter anderem das Verwertungsrecht. Er allein bestimmt, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Auch Fotos aus sogenannten lizenzfreien Bilddatenbanken unterliegen diesem Gesetz. Daher sollten Nutzer dieser Portale, bevor sie ein Foto veröffentlichen, ganz genau die AGBs dieser Portale durchlesen. Das empfehlen die Autorinnen Jenna Eatough und Laura Gosemann in ihrem lesenswerten Beitrag Welcher Urheberschutz gilt für Fotografien? auf www.pubiz.de