Schulfrei bei Sturm

Bayern

Seit dem 1. September 2010 gilt eine neue ministerielle Bekanntmachung (Amtsblatt Seite 202). Demnach ist bei Unterrichtsausfall, bedingt durch ungünstige Witterungsverhältnisse, eine lokale bzw. regionale „Koordinierungsgruppe Schulausfall“ zuständig.

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