Schulfrei bei Sturm

Hessen

Eine landesweite Regelung zum Thema Schulfrei bei Sturm gibt es so nicht. Jedoch wird Schulleitern in der Dienstordnung für Lehrkräfte (§ 21) die Möglichkeit eingeräumt, aus besonderen Gründen den Unterricht bis zur Dauer eines ganzen Tages entfallen zu lassen.

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